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Ohne B-Plan: Schlanke Bürokratie für Betriebe

Autorenbild: jonaskaczmarczykjonaskaczmarczyk

Aktualisiert: 25. Juli 2024

Neue Privilegierung vereinfacht Genehmigungsverfahren


Am 7. Juli 2023 trat eine bedeutende Änderung in Kraft, die das Genehmigungsverfahren für Agri-Photovoltaikanlagen (Agri-PV) im landwirtschaftlichen Bereich erheblich vereinfacht. Mit der Einführung der Ziffer 9 in § 35 Absatz 1 des Baugesetzbuchs können jetzt Agri-PV-Anlagen bis zu einer Größe von 2,5 Hektar im räumlich-funktionalen Zusammenhang mit landwirtschaftlichen Betrieben privilegiert gebaut werden. Dies bedeutet, dass für diese Anlagen kein Bebauungsplan mehr erforderlich ist, was den Genehmigungsprozess wesentlich beschleunigt.


Was bedeutet die Privilegierung konkret?


Im Detail bedeutet die Privilegierung, dass ein Bauantrag für eine Agri-PV-Anlage direkt eingereicht werden kann, ohne dass der Gemeinderat zuvor einen Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan fassen muss. Sofern alle geforderten Gutachten und Unterlagen vorliegen und keine öffentlichen Pläne wie beispielsweise der Regionalplan dem Vorhaben entgegenstehen, ist mit einer hohen Wahrscheinlichkeit eine baurechtliche Genehmigung zu erwarten.


Voraussetzungen für eine erfolgreiche Bewilligung


Wir von AckerKapital haben uns auf die Bewilligung von Agri-PV-Anlagen spezialisiert und orientieren uns bei der erfolgreichen Antragstellung an folgenden Eckpunkten:


  • Flächengröße: Die zu bebauende Flächedarf maximal 2,5 Hektar groß sein und auf Grün- oder Ackerland liegen.

  • Räumlicher und funktionaler Zusammenhang: Die Fläche muss sich innerhalb eines Radius von 300 Metern Entfernung zum Hof befinden (inklusive Gebäude, Scheunen oder Ställe) und zur Bewirtschaftung des Hofes genutzt werden.

  • Betriebswirtschaftliche Kriterien: Der Landwirt muss den Betrieb im Haupt- oder Nebenerwerb zur Sicherung des Lebensunterhalts führen und einen Mindestgewinn von 10.000 EUR pro Jahr erwirtschaften.


Fazit


Trotz der Erleichterungen gibt es einen Wermutstropfen: Die gleichen umfangreichen Gutachten und Unterlagen, die auch ohne Privilegierung erforderlich sind, müssen weiterhin eingereicht werden. Für kleinere Projekte kann dies eine erhebliche Herausforderung darstellen und wird oft zur eigentlichen Nagelprobe.


Dennoch bieten die neuen Regelungen eine erhebliche Vereinfachung und beschleunigen den Genehmigungsprozess, was insbesondere für kleinere Landwirte und Gartenbaubetriebe von großem Vorteil sein kann. Die Möglichkeit, Agri-PV-Anlagen ohne aufwendige Bebauungspläne zu realisieren, unterstützt den Ausbau erneuerbarer Energien und trägt zur nachhaltigen Bewirtschaftung landwirtschaftlicher Flächen bei.


Wir bei AckerKapital stehen Ihnen mit unserer Expertise zur Seite, um den Prozess so reibungslos wie möglich zu gestalten und Ihre Agri-PV-Projekte erfolgreich umzusetzen.

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