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Die Art der Bewirtschaftung bestimmt das ideale Agri-PV-System.

 

Die DIN SPEC 91434 unterscheidet zwei Arten von Agri-PV-Systemen, die sich durch ihre Bauweise und Nutzungsmöglichkeiten deutlich unterscheiden. Kategorie 1 umfasst hochaufgeständerte Anlagen, bei denen die landwirtschaftliche Nutzung direkt unter den Modulen möglich ist. Im Gegensatz dazu erlaubt Kategorie 2 die Bewirtschaftung nur zwischen den Modulreihen, beispielsweise bei Modultischen (statisch oder mit Nachführung) oder senkrecht aufgestellten Modulen.

 

Die Norm gibt vor, dass bei Kategorie-1-Systemen der maximale Flächenverlust durch Aufbauten und Unterkonstruktionen höchstens 10 % der Gesamtprojektfläche betragen darf, während bei Kategorie 2 ein Verlust von bis zu 15 % zulässig ist. Zudem muss sichergestellt sein, dass nach dem Bau der Anlage mindestens 66 % des landwirtschaftlichen Referenzertrags auf der Gesamtprojektfläche erzielt werden können.

 

Kategorie 1 - Hochaufgeständerte Systeme:

 

Vorteile

  • Robuste, fix montierte Konstruktionen ohne bewegliche Teile

  • Hohe Flächenausbeute durch enge Bebauung, viel Leistung pro Hektar

  • Bieten Schutz für empfindliche Kulturen und Tiere (z. B. Hagel, Bodenerosion, Raubvögel)

 

Nachteile

  • Hoher Materialaufwand durch viele gerammte Pfosten, nicht für Landmaschinen geeignet

  • Für Ackerbau eher ungeeignet

  • Wartung der Module ist durch die Höhe erschwert

  • Geringerer Stromertrag als bei nachgeführten Systemen


Kategorie 2 - Nachgeführte Systeme:

 

Vorteile

  • Uneingeschränkte Nutzung von Landmaschinen möglich

  • Höchster Stromertrag durch Ost-West-Nachführung

  • Schutzfunktionen wie ein „Erntemodus“ zur Sicherung bei Feldarbeiten

 

Nachteile

  • Höhere Installations- und Wartungskosten durch bewegliche Teile

  • Teurere Unterkonstruktion


Fazit

Die Wahl des Systems sollte sich nach der geplanten Bewirtschaftung richten. Auf dieser Basis kann der Energieertrag bestimmt und die Wirtschaftlichkeit bewertet werden. Beide Kategorien bieten unter den richtigen Bedingungen wirtschaftliche Lösungen für die kombinierte Nutzung von Landwirtschaft und Solarenergie.

Neue wegweisende Impulse für die Photovoltaik in Deutschland und Hoffnungsträger für die Agri-PV


Nach intensiven Verhandlungen haben sich Bundestag und Bundesrat auf das Solarpaket I geeinigt. Am 16. Mai 2024 traten die meisten Neuerungen in Kraft, die im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wurden. Diese Reform bringt bedeutende Änderungen für die Agri-Photovoltaik (Agri-PV) und Freiflächen-Photovoltaik mit sich und setzt neue Anreize für den Ausbau erneuerbarer Energien.


Agri-Photovoltaik: Mehr Flexibilität und Förderung


Eine der bemerkenswertesten Neuerungen betrifft die Agri-PV. Zusätzlich zu den bisherigen hoch aufgeständerten Anlagen, deren lichte Höhe mindestens 2,1 m beträgt, werden nun auch senkrecht aufgestellte Systeme (Zaun genannt) als förderfähige Agri-PV-Anlagen anerkannt. Diese neuen Systeme müssen eine lichte Höhe von mindestens 0,8 m aufweisen, um eine EEG-Vergütung zu erhalten. Dies ermöglicht eine größere Flexibilität bei der Planung und Installation von Agri-PV-Anlagen und könnte dazu beitragen, die Nutzung von landwirtschaftlichen Flächen effizienter zu gestalten. Im Solarpaket I wurden Trackersysteme nicht gesondert aufgeführt und fallen daher unter die Kategorie der hoch aufgeständerten Systeme mit einer lichten Höhe von 2,1 m.


Besondere Solaranlagen, wie Parkplatz- oder schwimmende PV-Anlagen, werden künftig in einem eigenen Untersegment in der Ausschreibung für Freiflächenanlagen bevorzugt bezuschlagt. Der Höchstgebotswert für diese Anlagen beträgt im Jahr 2024 9,5 ct/kWh und wird in den Folgejahren durch den Durchschnitt der Vorjahreszuschläge, erhöht um 8 %, bestimmt. Anlagen mit einer Leistung von bis zu 1 MW müssen nicht an der Ausschreibung teilnehmen und erhalten ebenfalls einen neuen, festen Vergütungswert von 9,43 ct/kWh, was besonders das Segment der 2,5 ha-Agri-PV attraktiv macht. Der ursprünglich vorgesehene Bonus für Agri-PV-Anlagen mit extensiver Bewirtschaftung von 0,3 ct/kWh wurde nicht weiter verfolgt.


Das Ausschreibungsvolumen für besondere Solaranlagen wurde für das Jahr 2024 auf 300 MW festgelegt und soll bis 2029 schrittweise auf 2.075 MW ansteigen.


Freiflächen-Photovoltaik: Naturschutz und neue Nutzungsmöglichkeiten


Auch für Freiflächen-Photovoltaikanlagen gibt es wesentliche Änderungen. Künftig müssen diese Anlagen bestimmte Naturschutzkriterien erfüllen, um eine EEG-Vergütung zu erhalten. Von fünf möglichen Kriterien müssen mindestens drei umgesetzt werden:


1. Modulbelegung: Die Module dürfen höchstens 60 Prozent der Gesamtprojektfläche beanspruchen. Besonders hier sind Trackersysteme durch ihre geringere Flächennutzung im Vorteil.

2. Gesondertes Biodiversitätskonzept: Es wird ein biotopförderndes Pflegekonzept unter der Anlage umgesetzt. Das bedeutet, dass die Fläche maximal zweimal jährlich gemäht und das Mahdgut entfernt wird. Alternativ kann eine Portionsweide betrieben werden, wobei die Beweidung in einem biodiversitätsfördernden Maß an den Ertrag der Fläche angepasst wird.

3. Nutztierhaltung: Die Durchgängigkeit für Tiere muss sichergestellt werden. Bei einer Seitenlänge von über 500 Metern ist ein Wanderkorridor für Großsäuger vorzusehen, dessen Breite und Bepflanzung den Standortgegebenheiten angepasst werden müssen. Auch für kleinere Tiere muss eine Durchgängigkeit gewährleistet sein.

4. Biotopfläche erschaffen: Mindestens 10 Prozent der Fläche sollen mit standortangepassten Biotopelementen angelegt sein.

5. Reduktion von Zusätzen:

Der Betrieb der Anlage erfolgt bodenschonend, es dürfen keine Pflanzenschutz- oder Düngemittel eingesetzt werden, und zur Reinigung dürfen nur biologisch abbaubare Reinigungsmittel verwendet werden. Besonders für kleinere 2,5 ha Agri-PV-Anlagen könnte dieses Kriterium eine spannende Möglichkeit sein, da man mit 2,5 ha nur einen kleinen Teil der Gesamtfläche reduziert behandelt.


Zusätzlich wird die maximale Gebotsmenge in der Ausschreibung für Freiflächenanlagen von 20 auf 50 MW erhöht. Der Zubau solcher Anlagen auf landwirtschaftlichen Flächen ist bis 2030 auf 80 GW beschränkt. Zudem soll mindestens die Hälfte des gesamten PV-Zubaus auf, an oder in Gebäuden oder Lärmschutzwänden erfolgen. Diese Maßnahmen sollen die Versiegelung von Flächen minimieren und die Nutzung bereits bebauter Gebiete fördern.


Fazit


Das Solarpaket I bringt zahlreiche Änderungen und Erweiterungen, die den Ausbau der Solarenergie in Deutschland weiter vorantreiben sollen. Mit neuen Regelungen und Anreizen sowohl für Agri-PV als auch für Freiflächenanlagen wird ein wichtiger Beitrag zur Energiewende geleistet. Besonders die Förderung von besonderen Solaranlagen und die strengen Naturschutzauflagen für Freiflächenanlagen zeigen, dass Nachhaltigkeit und Umweltschutz zentrale Aspekte dieser Reform sind. Es bleibt abzuwarten, wie sich diese Maßnahmen in der Praxis auswirken und welche weiteren Entwicklungen das Solarpaket II mit sich bringt.

Warum landwirtschaftliche Betriebe in 2,5 ha Agri-PV-Freiflächenanlagen investieren sollten


Die Nutzung erneuerbarer Energien, insbesondere der Solarenergie, gewinnt zunehmend an Bedeutung. Photovoltaik-Anlagen (PV-Anlagen) auf landwirtschaftlichen Flächen bieten eine attraktive Möglichkeit, nachhaltige Energie zu erzeugen und gleichzeitig zusätzliche Einnahmen zu generieren. Eine besondere Form dieser Anlagen sind Agri-PV-Anlagen, die gleichzeitig landwirtschaftliche Nutzung und Stromproduktion ermöglichen. In diesem Beitrag beleuchten wir die Vorteile, die sich aus einer Eigeninvestition in Agri-PV-Anlagen im direkten Vergleich zur Verpachtung der Flächen ergeben.


Pachteinnahmen vs. Eigeninvestition: Ein Vergleich


Landwirte können durch die Verpachtung ihrer Flächen für PV-Anlagen jährliche Pachteinnahmen im vierstelligen Bereich pro Hektar erzielen. Diese Einnahmen erscheinen auf den ersten Blick attraktiv, aber ein genauerer Blick auf die potenziellen Erträge einer Eigeninvestition in eine 2,5 ha Agri-PV-Anlage zeigt ein noch größeres Potenzial.


Die Rechnung im Vergleich


Pachteinnahmen:

  • Pachteinnahmen pro Hektar: 2.000 - 3.000 Euro jährlich


Eigeninvestition in Agri-PV-Anlage:

  • Einnahmen pro Hektar durch Tracker-Anlage: 10.000 - 12.000 Euro jährlich

  • Einnahmen pro Hektar durch hochaufgeständerte Anlage: 15.000 - 20.000 Euro jährlich


Details zur Eigeninvestition


1. Installationskosten:

Die Installationskosten für eine Agri-PV-Anlage liegen zwischen 650 und 800 Euro pro kWp ohne Netzkosten (Trafo, Übergabestation und Trasse). Ein Hektar Land kann durchschnittlich etwa 0,4 MWp bei Trackersystemen (1P) und 1,5 MWp bei hochaufgeständerten Systemen aufnehmen.


2. Stromproduktion:

Eine Agri-PV-Anlage mit einer Leistung von 1 MWp erzeugt jährlich etwa 950.000 bis 1.200.000 kWh Strom. Bei einer maximalen EEG-Vergütung von 9,5 Cent pro kWh ergeben sich jährliche Einnahmen von 90.000 bis 110.000 Euro pro MWp.


Langfristige Vorteile der Eigeninvestition


1. Höhere Einnahmen:

Die Eigeninvestition in 2,5 ha Agri-PV ermöglicht deutlich höhere jährliche Einnahmen im Vergleich zur Verpachtung der Flächen. Die Einnahmen können das Fünffache oder mehr der Pachteinnahmen betragen.


2. Unabhängigkeit und Flexibilität:

Durch die Eigeninvestition behalten Landwirte die Kontrolle über ihre Flächen und können flexibel auf Marktveränderungen reagieren.


3. Nachhaltigkeit und Imagegewinn:

Eigene PV-Anlagen tragen zur Reduktion von CO2-Emissionen bei und verbessern das Nachhaltigkeitsprofil des Betriebs, was sich positiv auf das Image auswirkt.


4. Nutzung des Stroms für den Eigenbedarf:

PV-Anlagen haben eine Lebensdauer von bis zu 30 Jahren, wobei die EEG-Vergütung maximal 20 Jahre lang garantiert wird. Dadurch ergibt sich die Möglichkeit, über einen Zeitraum von bis zu 10 Jahren den erzeugten Strom selbst zu vermarkten oder für den Eigenverbrauch zu nutzen, beispielsweise durch die Elektrifizierung des Fuhrparks.


Fazit


Die Investition in eine eigene 2,5 ha Agri-PV-Anlage auf der landwirtschaftlichen Flächen bietet erheblich höhere finanzielle Vorteile im Vergleich zur Verpachtung. Landwirte sollten überdenken, ob sie ihre Flächen an Investoren verpachten oder gleich selbst investieren, um ihre Einnahmen zu maximieren und gleichzeitig einen wertvollen Beitrag zur Energiewende und zur nachhaltigen Landwirtschaft zu leisten.

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