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Autorenbildjonaskaczmarczyk

Agrarstatus bleibt: Agri-PV DIN SPEC setzt neue Maßstäbe im Freiflächen-PV

Aktualisiert: 25. Juli

Die Rahmenbedingungen der DIN SPEC sorgen für eine Vereinheitlichung der Agri-PV und ermöglichen dadurch eine Subventionierung.

Die landwirtschaftliche Nutzung und die Energieerzeugung stehen oft im Wettbewerb um dieselben Flächen. Die Agri-Photovoltaik (Agri-PV) bietet eine innovative Lösung, um diesen Konflikt zu überwinden, indem sie die doppelte Nutzung von Flächen ermöglicht. Mit der Einführung der DIN SPEC 91434 wurden nun Standards geschaffen, die die Implementierung von Agri-PV-Anlagen optimieren und nachhaltiger gestalten.

Definition und Kategorien der Agri-PV. Im Rahmen der DIN SPEC 91434 werden Agri-PV-Anlagen in zwei Hauptkategorien unterteilt:

Kategorie I: Agri-PV-Anlagen mit lichter Höhe Diese Anlagen sind durch eine Aufständerung mit einer Mindesthöhe von 2,10 Metern gekennzeichnet. Unter diesen Strukturen kann die landwirtschaftliche Bewirtschaftung ungehindert fortgeführt werden. Die Solarmodule können flexibel in verschiedenen Winkeln und Positionen angebracht werden, wodurch eine optimale Balance zwischen Energieerzeugung und landwirtschaftlicher Nutzung erzielt wird. Der Flächenverlust darf maximal 10 % und der landwirtschaftlicher Ertrag muss mindestens 66% zum Referenzertrag ausmachen.

Kategorie II: Agri-PV-Anlagen mit bodennaher Aufständerung Diese Anlagen sind so gestaltet, dass die landwirtschaftliche Bewirtschaftung zwischen den Reihen der Solarmodule stattfindet. Die Module können entweder fest installiert oder verstellbar (mit Nachführung/Tracking) auf Pfosten angebracht werden. Der Flächenverlust darf maximal 15 % und der landwirtschaftlicher Ertrag muss mindestens 66% zum Referenzertrag ausmachen. Nutzungskategorien für Agri-PV-Anlagen. Die DIN SPEC 91434 definiert vier Hauptnutzungskategorien für Agri-PV-Anlagen:


  • (Kategorie A) Dauerkulturen und mehrjährige Kulturen

  • (Kategorie B) Einjährige und überjährige Kulturen

  • (Kategorie C) Dauergrünland mit Schnittnutzung

  • (Kategorie D) Dauergrünland mit Weidenutzung

Diese Kategorien gewährleisten, dass die landwirtschaftliche Nutzung der Flächen weiterhin im Vordergrund steht. Dauerkulturen, wie Obstbäume und Weinreben, verbleiben mindestens fünf Jahre auf der Fläche und liefern wiederkehrende Erträge. Dauergrünland, das ebenfalls mindestens fünf Jahre besteht, wird für den Anbau von Gras oder anderen Grünfutterpflanzen genutzt. Anforderungen an die landwirtschaftliche Hauptnutzung. Die DIN SPEC 91434 stellt sicher, dass die landwirtschaftliche Nutzbarkeit der Flächen trotz der Installation von Agri-PV-Anlagen erhalten bleibt. Ein detailliertes Konzept zur landwirtschaftlichen Nutzung muss erstellt werden, das die geplante Landnutzungsform und Pflanzenproduktion für die nächsten drei Jahre oder einen Fruchtfolgezyklus beschreibt.

Besonderes Augenmerk liegt auf folgenden Punkten:

  • Aufständerung: Die PV-Module müssen so installiert werden, dass die bisherige Nutzung der Fläche weiterhin möglich ist.

  • Flächenverlust: Der Verlust an landwirtschaftlich nutzbarer Fläche durch die Aufbauten darf höchstens 10 % der Gesamtprojektfläche bei Kategorie I und höchstens 15 % bei Kategorie II betragen.

  • Bearbeitbarkeit: Die gesamte landwirtschaftlich nutzbare Fläche muss bewirtschaftet und gegebenenfalls befahren werden können.

  • Lichtverfügbarkeit und -homogenität: Eine gleichmäßige Lichtverteilung und ausreichende Lichtverfügbarkeit müssen für das Pflanzenwachstum sichergestellt werden.

  • Wasserverfügbarkeit: Die Wasserverfügbarkeit muss an die Wachstumsbedingungen der Kultur angepasst sein. Gegebenenfalls sind technische Bewässerungseinrichtungen erforderlich.

  • Bodenerosion und Verschlämmung: Maßnahmen müssen ergriffen werden, um Erosion und Verschlämmung des Bodens zu minimieren.

Weitere Vorteile der Agri-PV nach DIN SPEC


  • Vorteile bei Erbschaftssteuer: Flächen, auf denen Photovoltaik-Anlagen nach DIN SPEC 91434 als Agri-Photovoltaik-Anlagen der Kategorie I oder II klassifiziert sind, werden dem land- und forstwirtschaftlichen Vermögen zugerechnet.

  • GAP-Förderfähig: Die landwirtschaftliche Fläche bleibt beihilfefähig, wenn sie trotz kleinerer Einschränkungen (wie bspw. durch Agri-PV) problemlos bewirtschaftet werden kann.


Fazit


Die DIN SPEC 91434 setzt neue Maßstäbe für die Integration von Photovoltaik in die Landwirtschaft. Sie schafft klare Rahmenbedingungen, die sowohl die landwirtschaftliche Produktion als auch die nachhaltige Energieerzeugung fördern. Mit diesen Standards wird Agri-PV zu einer vielversprechenden Lösung für die Herausforderungen der Zukunft und bietet eine Win-Win-Situation für Landwirte und Energieerzeuger.

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