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Neue wegweisende Impulse für die Photovoltaik in Deutschland und Hoffnungsträger für die Agri-PV


Nach intensiven Verhandlungen haben sich Bundestag und Bundesrat auf das Solarpaket I geeinigt. Am 16. Mai 2024 traten die meisten Neuerungen in Kraft, die im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wurden. Diese Reform bringt bedeutende Änderungen für die Agri-Photovoltaik (Agri-PV) und Freiflächen-Photovoltaik mit sich und setzt neue Anreize für den Ausbau erneuerbarer Energien.


Agri-Photovoltaik: Mehr Flexibilität und Förderung


Eine der bemerkenswertesten Neuerungen betrifft die Agri-PV. Zusätzlich zu den bisherigen hoch aufgeständerten Anlagen, deren lichte Höhe mindestens 2,1 m beträgt, werden nun auch senkrecht aufgestellte Systeme (Zaun genannt) als förderfähige Agri-PV-Anlagen anerkannt. Diese neuen Systeme müssen eine lichte Höhe von mindestens 0,8 m aufweisen, um eine EEG-Vergütung zu erhalten. Dies ermöglicht eine größere Flexibilität bei der Planung und Installation von Agri-PV-Anlagen und könnte dazu beitragen, die Nutzung von landwirtschaftlichen Flächen effizienter zu gestalten. Im Solarpaket I wurden Trackersysteme nicht gesondert aufgeführt und fallen daher unter die Kategorie der hoch aufgeständerten Systeme mit einer lichten Höhe von 2,1 m.


Besondere Solaranlagen, wie Parkplatz- oder schwimmende PV-Anlagen, werden künftig in einem eigenen Untersegment in der Ausschreibung für Freiflächenanlagen bevorzugt bezuschlagt. Der Höchstgebotswert für diese Anlagen beträgt im Jahr 2024 9,5 ct/kWh und wird in den Folgejahren durch den Durchschnitt der Vorjahreszuschläge, erhöht um 8 %, bestimmt. Anlagen mit einer Leistung von bis zu 1 MW müssen nicht an der Ausschreibung teilnehmen und erhalten ebenfalls einen neuen, festen Vergütungswert von 9,43 ct/kWh, was besonders das Segment der 2,5 ha-Agri-PV attraktiv macht. Der ursprünglich vorgesehene Bonus für Agri-PV-Anlagen mit extensiver Bewirtschaftung von 0,3 ct/kWh wurde nicht weiter verfolgt.


Das Ausschreibungsvolumen für besondere Solaranlagen wurde für das Jahr 2024 auf 300 MW festgelegt und soll bis 2029 schrittweise auf 2.075 MW ansteigen.


Freiflächen-Photovoltaik: Naturschutz und neue Nutzungsmöglichkeiten


Auch für Freiflächen-Photovoltaikanlagen gibt es wesentliche Änderungen. Künftig müssen diese Anlagen bestimmte Naturschutzkriterien erfüllen, um eine EEG-Vergütung zu erhalten. Von fünf möglichen Kriterien müssen mindestens drei umgesetzt werden:


1. Modulbelegung: Die Module dürfen höchstens 60 Prozent der Gesamtprojektfläche beanspruchen. Besonders hier sind Trackersysteme durch ihre geringere Flächennutzung im Vorteil.

2. Gesondertes Biodiversitätskonzept: Es wird ein biotopförderndes Pflegekonzept unter der Anlage umgesetzt. Das bedeutet, dass die Fläche maximal zweimal jährlich gemäht und das Mahdgut entfernt wird. Alternativ kann eine Portionsweide betrieben werden, wobei die Beweidung in einem biodiversitätsfördernden Maß an den Ertrag der Fläche angepasst wird.

3. Nutztierhaltung: Die Durchgängigkeit für Tiere muss sichergestellt werden. Bei einer Seitenlänge von über 500 Metern ist ein Wanderkorridor für Großsäuger vorzusehen, dessen Breite und Bepflanzung den Standortgegebenheiten angepasst werden müssen. Auch für kleinere Tiere muss eine Durchgängigkeit gewährleistet sein.

4. Biotopfläche erschaffen: Mindestens 10 Prozent der Fläche sollen mit standortangepassten Biotopelementen angelegt sein.

5. Reduktion von Zusätzen:

Der Betrieb der Anlage erfolgt bodenschonend, es dürfen keine Pflanzenschutz- oder Düngemittel eingesetzt werden, und zur Reinigung dürfen nur biologisch abbaubare Reinigungsmittel verwendet werden. Besonders für kleinere 2,5 ha Agri-PV-Anlagen könnte dieses Kriterium eine spannende Möglichkeit sein, da man mit 2,5 ha nur einen kleinen Teil der Gesamtfläche reduziert behandelt.


Zusätzlich wird die maximale Gebotsmenge in der Ausschreibung für Freiflächenanlagen von 20 auf 50 MW erhöht. Der Zubau solcher Anlagen auf landwirtschaftlichen Flächen ist bis 2030 auf 80 GW beschränkt. Zudem soll mindestens die Hälfte des gesamten PV-Zubaus auf, an oder in Gebäuden oder Lärmschutzwänden erfolgen. Diese Maßnahmen sollen die Versiegelung von Flächen minimieren und die Nutzung bereits bebauter Gebiete fördern.


Fazit


Das Solarpaket I bringt zahlreiche Änderungen und Erweiterungen, die den Ausbau der Solarenergie in Deutschland weiter vorantreiben sollen. Mit neuen Regelungen und Anreizen sowohl für Agri-PV als auch für Freiflächenanlagen wird ein wichtiger Beitrag zur Energiewende geleistet. Besonders die Förderung von besonderen Solaranlagen und die strengen Naturschutzauflagen für Freiflächenanlagen zeigen, dass Nachhaltigkeit und Umweltschutz zentrale Aspekte dieser Reform sind. Es bleibt abzuwarten, wie sich diese Maßnahmen in der Praxis auswirken und welche weiteren Entwicklungen das Solarpaket II mit sich bringt.

Aktualisiert: 25. Juli 2024

Neue Privilegierung vereinfacht Genehmigungsverfahren


Am 7. Juli 2023 trat eine bedeutende Änderung in Kraft, die das Genehmigungsverfahren für Agri-Photovoltaikanlagen (Agri-PV) im landwirtschaftlichen Bereich erheblich vereinfacht. Mit der Einführung der Ziffer 9 in § 35 Absatz 1 des Baugesetzbuchs können jetzt Agri-PV-Anlagen bis zu einer Größe von 2,5 Hektar im räumlich-funktionalen Zusammenhang mit landwirtschaftlichen Betrieben privilegiert gebaut werden. Dies bedeutet, dass für diese Anlagen kein Bebauungsplan mehr erforderlich ist, was den Genehmigungsprozess wesentlich beschleunigt.


Was bedeutet die Privilegierung konkret?


Im Detail bedeutet die Privilegierung, dass ein Bauantrag für eine Agri-PV-Anlage direkt eingereicht werden kann, ohne dass der Gemeinderat zuvor einen Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan fassen muss. Sofern alle geforderten Gutachten und Unterlagen vorliegen und keine öffentlichen Pläne wie beispielsweise der Regionalplan dem Vorhaben entgegenstehen, ist mit einer hohen Wahrscheinlichkeit eine baurechtliche Genehmigung zu erwarten.


Voraussetzungen für eine erfolgreiche Bewilligung


Wir von AckerKapital haben uns auf die Bewilligung von Agri-PV-Anlagen spezialisiert und orientieren uns bei der erfolgreichen Antragstellung an folgenden Eckpunkten:


  • Flächengröße: Die zu bebauende Flächedarf maximal 2,5 Hektar groß sein und auf Grün- oder Ackerland liegen.

  • Räumlicher und funktionaler Zusammenhang: Die Fläche muss sich innerhalb eines Radius von 300 Metern Entfernung zum Hof befinden (inklusive Gebäude, Scheunen oder Ställe) und zur Bewirtschaftung des Hofes genutzt werden.

  • Betriebswirtschaftliche Kriterien: Der Landwirt muss den Betrieb im Haupt- oder Nebenerwerb zur Sicherung des Lebensunterhalts führen und einen Mindestgewinn von 10.000 EUR pro Jahr erwirtschaften.


Fazit


Trotz der Erleichterungen gibt es einen Wermutstropfen: Die gleichen umfangreichen Gutachten und Unterlagen, die auch ohne Privilegierung erforderlich sind, müssen weiterhin eingereicht werden. Für kleinere Projekte kann dies eine erhebliche Herausforderung darstellen und wird oft zur eigentlichen Nagelprobe.


Dennoch bieten die neuen Regelungen eine erhebliche Vereinfachung und beschleunigen den Genehmigungsprozess, was insbesondere für kleinere Landwirte und Gartenbaubetriebe von großem Vorteil sein kann. Die Möglichkeit, Agri-PV-Anlagen ohne aufwendige Bebauungspläne zu realisieren, unterstützt den Ausbau erneuerbarer Energien und trägt zur nachhaltigen Bewirtschaftung landwirtschaftlicher Flächen bei.


Wir bei AckerKapital stehen Ihnen mit unserer Expertise zur Seite, um den Prozess so reibungslos wie möglich zu gestalten und Ihre Agri-PV-Projekte erfolgreich umzusetzen.

Die Rahmenbedingungen der DIN SPEC sorgen für eine Vereinheitlichung der Agri-PV und ermöglichen dadurch eine Subventionierung.

Die landwirtschaftliche Nutzung und die Energieerzeugung stehen oft im Wettbewerb um dieselben Flächen. Die Agri-Photovoltaik (Agri-PV) bietet eine innovative Lösung, um diesen Konflikt zu überwinden, indem sie die doppelte Nutzung von Flächen ermöglicht. Mit der Einführung der DIN SPEC 91434 wurden nun Standards geschaffen, die die Implementierung von Agri-PV-Anlagen optimieren und nachhaltiger gestalten.

Definition und Kategorien der Agri-PV. Im Rahmen der DIN SPEC 91434 werden Agri-PV-Anlagen in zwei Hauptkategorien unterteilt:

Kategorie I: Agri-PV-Anlagen mit lichter Höhe Diese Anlagen sind durch eine Aufständerung mit einer Mindesthöhe von 2,10 Metern gekennzeichnet. Unter diesen Strukturen kann die landwirtschaftliche Bewirtschaftung ungehindert fortgeführt werden. Die Solarmodule können flexibel in verschiedenen Winkeln und Positionen angebracht werden, wodurch eine optimale Balance zwischen Energieerzeugung und landwirtschaftlicher Nutzung erzielt wird. Der Flächenverlust darf maximal 10 % und der landwirtschaftlicher Ertrag muss mindestens 66% zum Referenzertrag ausmachen.

Kategorie II: Agri-PV-Anlagen mit bodennaher Aufständerung Diese Anlagen sind so gestaltet, dass die landwirtschaftliche Bewirtschaftung zwischen den Reihen der Solarmodule stattfindet. Die Module können entweder fest installiert oder verstellbar (mit Nachführung/Tracking) auf Pfosten angebracht werden. Der Flächenverlust darf maximal 15 % und der landwirtschaftlicher Ertrag muss mindestens 66% zum Referenzertrag ausmachen. Nutzungskategorien für Agri-PV-Anlagen. Die DIN SPEC 91434 definiert vier Hauptnutzungskategorien für Agri-PV-Anlagen:


  • (Kategorie A) Dauerkulturen und mehrjährige Kulturen

  • (Kategorie B) Einjährige und überjährige Kulturen

  • (Kategorie C) Dauergrünland mit Schnittnutzung

  • (Kategorie D) Dauergrünland mit Weidenutzung

Diese Kategorien gewährleisten, dass die landwirtschaftliche Nutzung der Flächen weiterhin im Vordergrund steht. Dauerkulturen, wie Obstbäume und Weinreben, verbleiben mindestens fünf Jahre auf der Fläche und liefern wiederkehrende Erträge. Dauergrünland, das ebenfalls mindestens fünf Jahre besteht, wird für den Anbau von Gras oder anderen Grünfutterpflanzen genutzt. Anforderungen an die landwirtschaftliche Hauptnutzung. Die DIN SPEC 91434 stellt sicher, dass die landwirtschaftliche Nutzbarkeit der Flächen trotz der Installation von Agri-PV-Anlagen erhalten bleibt. Ein detailliertes Konzept zur landwirtschaftlichen Nutzung muss erstellt werden, das die geplante Landnutzungsform und Pflanzenproduktion für die nächsten drei Jahre oder einen Fruchtfolgezyklus beschreibt.

Besonderes Augenmerk liegt auf folgenden Punkten:

  • Aufständerung: Die PV-Module müssen so installiert werden, dass die bisherige Nutzung der Fläche weiterhin möglich ist.

  • Flächenverlust: Der Verlust an landwirtschaftlich nutzbarer Fläche durch die Aufbauten darf höchstens 10 % der Gesamtprojektfläche bei Kategorie I und höchstens 15 % bei Kategorie II betragen.

  • Bearbeitbarkeit: Die gesamte landwirtschaftlich nutzbare Fläche muss bewirtschaftet und gegebenenfalls befahren werden können.

  • Lichtverfügbarkeit und -homogenität: Eine gleichmäßige Lichtverteilung und ausreichende Lichtverfügbarkeit müssen für das Pflanzenwachstum sichergestellt werden.

  • Wasserverfügbarkeit: Die Wasserverfügbarkeit muss an die Wachstumsbedingungen der Kultur angepasst sein. Gegebenenfalls sind technische Bewässerungseinrichtungen erforderlich.

  • Bodenerosion und Verschlämmung: Maßnahmen müssen ergriffen werden, um Erosion und Verschlämmung des Bodens zu minimieren.

Weitere Vorteile der Agri-PV nach DIN SPEC


  • Vorteile bei Erbschaftssteuer: Flächen, auf denen Photovoltaik-Anlagen nach DIN SPEC 91434 als Agri-Photovoltaik-Anlagen der Kategorie I oder II klassifiziert sind, werden dem land- und forstwirtschaftlichen Vermögen zugerechnet.

  • GAP-Förderfähig: Die landwirtschaftliche Fläche bleibt beihilfefähig, wenn sie trotz kleinerer Einschränkungen (wie bspw. durch Agri-PV) problemlos bewirtschaftet werden kann.


Fazit


Die DIN SPEC 91434 setzt neue Maßstäbe für die Integration von Photovoltaik in die Landwirtschaft. Sie schafft klare Rahmenbedingungen, die sowohl die landwirtschaftliche Produktion als auch die nachhaltige Energieerzeugung fördern. Mit diesen Standards wird Agri-PV zu einer vielversprechenden Lösung für die Herausforderungen der Zukunft und bietet eine Win-Win-Situation für Landwirte und Energieerzeuger.

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