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Die Art der Bewirtschaftung bestimmt das ideale Agri-PV-System.

 

Die DIN SPEC 91434 unterscheidet zwei Arten von Agri-PV-Systemen, die sich durch ihre Bauweise und Nutzungsmöglichkeiten deutlich unterscheiden. Kategorie 1 umfasst hochaufgeständerte Anlagen, bei denen die landwirtschaftliche Nutzung direkt unter den Modulen möglich ist. Im Gegensatz dazu erlaubt Kategorie 2 die Bewirtschaftung nur zwischen den Modulreihen, beispielsweise bei Modultischen (statisch oder mit Nachführung) oder senkrecht aufgestellten Modulen.

 

Die Norm gibt vor, dass bei Kategorie-1-Systemen der maximale Flächenverlust durch Aufbauten und Unterkonstruktionen höchstens 10 % der Gesamtprojektfläche betragen darf, während bei Kategorie 2 ein Verlust von bis zu 15 % zulässig ist. Zudem muss sichergestellt sein, dass nach dem Bau der Anlage mindestens 66 % des landwirtschaftlichen Referenzertrags auf der Gesamtprojektfläche erzielt werden können.

 

Kategorie 1 - Hochaufgeständerte Systeme:

 

Vorteile

  • Robuste, fix montierte Konstruktionen ohne bewegliche Teile

  • Hohe Flächenausbeute durch enge Bebauung, viel Leistung pro Hektar

  • Bieten Schutz für empfindliche Kulturen und Tiere (z. B. Hagel, Bodenerosion, Raubvögel)

 

Nachteile

  • Hoher Materialaufwand durch viele gerammte Pfosten, nicht für Landmaschinen geeignet

  • Für Ackerbau eher ungeeignet

  • Wartung der Module ist durch die Höhe erschwert

  • Geringerer Stromertrag als bei nachgeführten Systemen


Kategorie 2 - Nachgeführte Systeme:

 

Vorteile

  • Uneingeschränkte Nutzung von Landmaschinen möglich

  • Höchster Stromertrag durch Ost-West-Nachführung

  • Schutzfunktionen wie ein „Erntemodus“ zur Sicherung bei Feldarbeiten

 

Nachteile

  • Höhere Installations- und Wartungskosten durch bewegliche Teile

  • Teurere Unterkonstruktion


Fazit

Die Wahl des Systems sollte sich nach der geplanten Bewirtschaftung richten. Auf dieser Basis kann der Energieertrag bestimmt und die Wirtschaftlichkeit bewertet werden. Beide Kategorien bieten unter den richtigen Bedingungen wirtschaftliche Lösungen für die kombinierte Nutzung von Landwirtschaft und Solarenergie.

Neue wegweisende Impulse für die Photovoltaik in Deutschland und Hoffnungsträger für die Agri-PV


Nach intensiven Verhandlungen haben sich Bundestag und Bundesrat auf das Solarpaket I geeinigt. Am 16. Mai 2024 traten die meisten Neuerungen in Kraft, die im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wurden. Diese Reform bringt bedeutende Änderungen für die Agri-Photovoltaik (Agri-PV) und Freiflächen-Photovoltaik mit sich und setzt neue Anreize für den Ausbau erneuerbarer Energien.


Agri-Photovoltaik: Mehr Flexibilität und Förderung


Eine der bemerkenswertesten Neuerungen betrifft die Agri-PV. Zusätzlich zu den bisherigen hoch aufgeständerten Anlagen, deren lichte Höhe mindestens 2,1 m beträgt, werden nun auch senkrecht aufgestellte Systeme (Zaun genannt) als förderfähige Agri-PV-Anlagen anerkannt. Diese neuen Systeme müssen eine lichte Höhe von mindestens 0,8 m aufweisen, um eine EEG-Vergütung zu erhalten. Dies ermöglicht eine größere Flexibilität bei der Planung und Installation von Agri-PV-Anlagen und könnte dazu beitragen, die Nutzung von landwirtschaftlichen Flächen effizienter zu gestalten. Im Solarpaket I wurden Trackersysteme nicht gesondert aufgeführt und fallen daher unter die Kategorie der hoch aufgeständerten Systeme mit einer lichten Höhe von 2,1 m.


Besondere Solaranlagen, wie Parkplatz- oder schwimmende PV-Anlagen, werden künftig in einem eigenen Untersegment in der Ausschreibung für Freiflächenanlagen bevorzugt bezuschlagt. Der Höchstgebotswert für diese Anlagen beträgt im Jahr 2024 9,5 ct/kWh und wird in den Folgejahren durch den Durchschnitt der Vorjahreszuschläge, erhöht um 8 %, bestimmt. Anlagen mit einer Leistung von bis zu 1 MW müssen nicht an der Ausschreibung teilnehmen und erhalten ebenfalls einen neuen, festen Vergütungswert von 9,43 ct/kWh, was besonders das Segment der 2,5 ha-Agri-PV attraktiv macht. Der ursprünglich vorgesehene Bonus für Agri-PV-Anlagen mit extensiver Bewirtschaftung von 0,3 ct/kWh wurde nicht weiter verfolgt.


Das Ausschreibungsvolumen für besondere Solaranlagen wurde für das Jahr 2024 auf 300 MW festgelegt und soll bis 2029 schrittweise auf 2.075 MW ansteigen.


Freiflächen-Photovoltaik: Naturschutz und neue Nutzungsmöglichkeiten


Auch für Freiflächen-Photovoltaikanlagen gibt es wesentliche Änderungen. Künftig müssen diese Anlagen bestimmte Naturschutzkriterien erfüllen, um eine EEG-Vergütung zu erhalten. Von fünf möglichen Kriterien müssen mindestens drei umgesetzt werden:


1. Modulbelegung: Die Module dürfen höchstens 60 Prozent der Gesamtprojektfläche beanspruchen. Besonders hier sind Trackersysteme durch ihre geringere Flächennutzung im Vorteil.

2. Gesondertes Biodiversitätskonzept: Es wird ein biotopförderndes Pflegekonzept unter der Anlage umgesetzt. Das bedeutet, dass die Fläche maximal zweimal jährlich gemäht und das Mahdgut entfernt wird. Alternativ kann eine Portionsweide betrieben werden, wobei die Beweidung in einem biodiversitätsfördernden Maß an den Ertrag der Fläche angepasst wird.

3. Nutztierhaltung: Die Durchgängigkeit für Tiere muss sichergestellt werden. Bei einer Seitenlänge von über 500 Metern ist ein Wanderkorridor für Großsäuger vorzusehen, dessen Breite und Bepflanzung den Standortgegebenheiten angepasst werden müssen. Auch für kleinere Tiere muss eine Durchgängigkeit gewährleistet sein.

4. Biotopfläche erschaffen: Mindestens 10 Prozent der Fläche sollen mit standortangepassten Biotopelementen angelegt sein.

5. Reduktion von Zusätzen:

Der Betrieb der Anlage erfolgt bodenschonend, es dürfen keine Pflanzenschutz- oder Düngemittel eingesetzt werden, und zur Reinigung dürfen nur biologisch abbaubare Reinigungsmittel verwendet werden. Besonders für kleinere 2,5 ha Agri-PV-Anlagen könnte dieses Kriterium eine spannende Möglichkeit sein, da man mit 2,5 ha nur einen kleinen Teil der Gesamtfläche reduziert behandelt.


Zusätzlich wird die maximale Gebotsmenge in der Ausschreibung für Freiflächenanlagen von 20 auf 50 MW erhöht. Der Zubau solcher Anlagen auf landwirtschaftlichen Flächen ist bis 2030 auf 80 GW beschränkt. Zudem soll mindestens die Hälfte des gesamten PV-Zubaus auf, an oder in Gebäuden oder Lärmschutzwänden erfolgen. Diese Maßnahmen sollen die Versiegelung von Flächen minimieren und die Nutzung bereits bebauter Gebiete fördern.


Fazit


Das Solarpaket I bringt zahlreiche Änderungen und Erweiterungen, die den Ausbau der Solarenergie in Deutschland weiter vorantreiben sollen. Mit neuen Regelungen und Anreizen sowohl für Agri-PV als auch für Freiflächenanlagen wird ein wichtiger Beitrag zur Energiewende geleistet. Besonders die Förderung von besonderen Solaranlagen und die strengen Naturschutzauflagen für Freiflächenanlagen zeigen, dass Nachhaltigkeit und Umweltschutz zentrale Aspekte dieser Reform sind. Es bleibt abzuwarten, wie sich diese Maßnahmen in der Praxis auswirken und welche weiteren Entwicklungen das Solarpaket II mit sich bringt.

Aktualisiert: 25. Juli 2024

Neue Privilegierung vereinfacht Genehmigungsverfahren


Am 7. Juli 2023 trat eine bedeutende Änderung in Kraft, die das Genehmigungsverfahren für Agri-Photovoltaikanlagen (Agri-PV) im landwirtschaftlichen Bereich erheblich vereinfacht. Mit der Einführung der Ziffer 9 in § 35 Absatz 1 des Baugesetzbuchs können jetzt Agri-PV-Anlagen bis zu einer Größe von 2,5 Hektar im räumlich-funktionalen Zusammenhang mit landwirtschaftlichen Betrieben privilegiert gebaut werden. Dies bedeutet, dass für diese Anlagen kein Bebauungsplan mehr erforderlich ist, was den Genehmigungsprozess wesentlich beschleunigt.


Was bedeutet die Privilegierung konkret?


Im Detail bedeutet die Privilegierung, dass ein Bauantrag für eine Agri-PV-Anlage direkt eingereicht werden kann, ohne dass der Gemeinderat zuvor einen Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan fassen muss. Sofern alle geforderten Gutachten und Unterlagen vorliegen und keine öffentlichen Pläne wie beispielsweise der Regionalplan dem Vorhaben entgegenstehen, ist mit einer hohen Wahrscheinlichkeit eine baurechtliche Genehmigung zu erwarten.


Voraussetzungen für eine erfolgreiche Bewilligung


Wir von AckerKapital haben uns auf die Bewilligung von Agri-PV-Anlagen spezialisiert und orientieren uns bei der erfolgreichen Antragstellung an folgenden Eckpunkten:


  • Flächengröße: Die zu bebauende Flächedarf maximal 2,5 Hektar groß sein und auf Grün- oder Ackerland liegen.

  • Räumlicher und funktionaler Zusammenhang: Die Fläche muss sich innerhalb eines Radius von 300 Metern Entfernung zum Hof befinden (inklusive Gebäude, Scheunen oder Ställe) und zur Bewirtschaftung des Hofes genutzt werden.

  • Betriebswirtschaftliche Kriterien: Der Landwirt muss den Betrieb im Haupt- oder Nebenerwerb zur Sicherung des Lebensunterhalts führen und einen Mindestgewinn von 10.000 EUR pro Jahr erwirtschaften.


Fazit


Trotz der Erleichterungen gibt es einen Wermutstropfen: Die gleichen umfangreichen Gutachten und Unterlagen, die auch ohne Privilegierung erforderlich sind, müssen weiterhin eingereicht werden. Für kleinere Projekte kann dies eine erhebliche Herausforderung darstellen und wird oft zur eigentlichen Nagelprobe.


Dennoch bieten die neuen Regelungen eine erhebliche Vereinfachung und beschleunigen den Genehmigungsprozess, was insbesondere für kleinere Landwirte und Gartenbaubetriebe von großem Vorteil sein kann. Die Möglichkeit, Agri-PV-Anlagen ohne aufwendige Bebauungspläne zu realisieren, unterstützt den Ausbau erneuerbarer Energien und trägt zur nachhaltigen Bewirtschaftung landwirtschaftlicher Flächen bei.


Wir bei AckerKapital stehen Ihnen mit unserer Expertise zur Seite, um den Prozess so reibungslos wie möglich zu gestalten und Ihre Agri-PV-Projekte erfolgreich umzusetzen.

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