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Autorenbildjonaskaczmarczyk

Agri-PV im Fokus: Solarpaket I setzt Prioritäten

Neue wegweisende Impulse für die Photovoltaik in Deutschland und Hoffnungsträger für die Agri-PV


Nach intensiven Verhandlungen haben sich Bundestag und Bundesrat auf das Solarpaket I geeinigt. Am 16. Mai 2024 traten die meisten Neuerungen in Kraft, die im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wurden. Diese Reform bringt bedeutende Änderungen für die Agri-Photovoltaik (Agri-PV) und Freiflächen-Photovoltaik mit sich und setzt neue Anreize für den Ausbau erneuerbarer Energien.


Agri-Photovoltaik: Mehr Flexibilität und Förderung


Eine der bemerkenswertesten Neuerungen betrifft die Agri-PV. Zusätzlich zu den bisherigen hoch aufgeständerten Anlagen, deren lichte Höhe mindestens 2,1 m beträgt, werden nun auch senkrecht aufgestellte Systeme (Zaun genannt) als förderfähige Agri-PV-Anlagen anerkannt. Diese neuen Systeme müssen eine lichte Höhe von mindestens 0,8 m aufweisen, um eine EEG-Vergütung zu erhalten. Dies ermöglicht eine größere Flexibilität bei der Planung und Installation von Agri-PV-Anlagen und könnte dazu beitragen, die Nutzung von landwirtschaftlichen Flächen effizienter zu gestalten. Im Solarpaket I wurden Trackersysteme nicht gesondert aufgeführt und fallen daher unter die Kategorie der hoch aufgeständerten Systeme mit einer lichten Höhe von 2,1 m.


Besondere Solaranlagen, wie Parkplatz- oder schwimmende PV-Anlagen, werden künftig in einem eigenen Untersegment in der Ausschreibung für Freiflächenanlagen bevorzugt bezuschlagt. Der Höchstgebotswert für diese Anlagen beträgt im Jahr 2024 9,5 ct/kWh und wird in den Folgejahren durch den Durchschnitt der Vorjahreszuschläge, erhöht um 8 %, bestimmt. Anlagen mit einer Leistung von bis zu 1 MW müssen nicht an der Ausschreibung teilnehmen und erhalten ebenfalls einen neuen, festen Vergütungswert von 9,43 ct/kWh, was besonders das Segment der 2,5 ha-Agri-PV attraktiv macht. Der ursprünglich vorgesehene Bonus für Agri-PV-Anlagen mit extensiver Bewirtschaftung von 0,3 ct/kWh wurde nicht weiter verfolgt.


Das Ausschreibungsvolumen für besondere Solaranlagen wurde für das Jahr 2024 auf 300 MW festgelegt und soll bis 2029 schrittweise auf 2.075 MW ansteigen.


Freiflächen-Photovoltaik: Naturschutz und neue Nutzungsmöglichkeiten


Auch für Freiflächen-Photovoltaikanlagen gibt es wesentliche Änderungen. Künftig müssen diese Anlagen bestimmte Naturschutzkriterien erfüllen, um eine EEG-Vergütung zu erhalten. Von fünf möglichen Kriterien müssen mindestens drei umgesetzt werden:


1. Modulbelegung: Die Module dürfen höchstens 60 Prozent der Gesamtprojektfläche beanspruchen. Besonders hier sind Trackersysteme durch ihre geringere Flächennutzung im Vorteil.

2. Gesondertes Biodiversitätskonzept: Es wird ein biotopförderndes Pflegekonzept unter der Anlage umgesetzt. Das bedeutet, dass die Fläche maximal zweimal jährlich gemäht und das Mahdgut entfernt wird. Alternativ kann eine Portionsweide betrieben werden, wobei die Beweidung in einem biodiversitätsfördernden Maß an den Ertrag der Fläche angepasst wird.

3. Nutztierhaltung: Die Durchgängigkeit für Tiere muss sichergestellt werden. Bei einer Seitenlänge von über 500 Metern ist ein Wanderkorridor für Großsäuger vorzusehen, dessen Breite und Bepflanzung den Standortgegebenheiten angepasst werden müssen. Auch für kleinere Tiere muss eine Durchgängigkeit gewährleistet sein.

4. Biotopfläche erschaffen: Mindestens 10 Prozent der Fläche sollen mit standortangepassten Biotopelementen angelegt sein.

5. Reduktion von Zusätzen:

Der Betrieb der Anlage erfolgt bodenschonend, es dürfen keine Pflanzenschutz- oder Düngemittel eingesetzt werden, und zur Reinigung dürfen nur biologisch abbaubare Reinigungsmittel verwendet werden. Besonders für kleinere 2,5 ha Agri-PV-Anlagen könnte dieses Kriterium eine spannende Möglichkeit sein, da man mit 2,5 ha nur einen kleinen Teil der Gesamtfläche reduziert behandelt.


Zusätzlich wird die maximale Gebotsmenge in der Ausschreibung für Freiflächenanlagen von 20 auf 50 MW erhöht. Der Zubau solcher Anlagen auf landwirtschaftlichen Flächen ist bis 2030 auf 80 GW beschränkt. Zudem soll mindestens die Hälfte des gesamten PV-Zubaus auf, an oder in Gebäuden oder Lärmschutzwänden erfolgen. Diese Maßnahmen sollen die Versiegelung von Flächen minimieren und die Nutzung bereits bebauter Gebiete fördern.


Fazit


Das Solarpaket I bringt zahlreiche Änderungen und Erweiterungen, die den Ausbau der Solarenergie in Deutschland weiter vorantreiben sollen. Mit neuen Regelungen und Anreizen sowohl für Agri-PV als auch für Freiflächenanlagen wird ein wichtiger Beitrag zur Energiewende geleistet. Besonders die Förderung von besonderen Solaranlagen und die strengen Naturschutzauflagen für Freiflächenanlagen zeigen, dass Nachhaltigkeit und Umweltschutz zentrale Aspekte dieser Reform sind. Es bleibt abzuwarten, wie sich diese Maßnahmen in der Praxis auswirken und welche weiteren Entwicklungen das Solarpaket II mit sich bringt.

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